Wer ist die Zielgruppe von Teilqualifizierungen?
Zielgruppe: Erwachsene über 25 Jahre
An einer Teilqualifizierung können arbeitsuchende und berufstätige Erwachsene über 25 Jahre mit oder ohne Migrationshintergrund teilnehmen
- Erwachsene mit Arbeitserfahrung, aber ohne anerkannten Berufsabschluss
- Erwachsene mit Arbeitserfahrung, aber ohne berufliche Perspektive
- Erwachsene mit Berufsabschluss, die sich im Beruf neuorientieren wollen
- Fachkräfte, die sich weiter- und nachqualifizieren wollen
- Berufsrückkehrer*innen: Berufspause wegen Kindererziehung oder Pflegebetreuung beispielsweise
Erreicht man mit Teilqualifizierungen einen Berufsabschluss?
Kompetenzfeststellungen zum Abschluss von Teilqualifizierungen
Nach Ende einer jeden Teilqualifikation (TQ) findet eine theoretische und praktische Kompetenzfeststellung statt, um die erworbenen Fähigkeiten festzustellen. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche oder praktische und/oder mündliche Überprüfung der in der jeweiligen TQ erworbenen Kompetenzen. Es handelt sich hierbei um keine Prüfung im formalrechtlichen Sinn, sondern um eine Bewertung und Dokumentation des Qualifizierungserfolgs.
Die Kompetenzfeststellung in Teilqualifizierungen wird durch den qualifizierten Bildungsträger oder eine zuständige Stelle (z. B. Kammer) durchgeführt. Die Sicherstellung der Qualität der durchgeführten Kompetenzfeststellungen erfolgt durch festgelegte bundesweit einheitliche Konzepte vor ordentlichen Prüfungsausschüssen nach festgelegten Durchführungsbestimmungen. Für eine erfolgreich durchlaufene Kompetenzfeststellung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Hierdurch erfolgt eine schrittweise Vorbereitung auf die ordentliche Abschlussprüfung im entsprechenden Berufsbild.
TQ-Zertifikat nach der Teilqualifizierung
Nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Kompetenzfeststellung in der Teilqualifizierung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat. Das Zertifikat dient dem Nachweis der erworbenen Kompetenzen und besteht in der Regel aus dem Zertifikat selbst, einem Zeugnis mit der Bescheinigung der Noten sowie Informationen zur durchgeführten betrieblichen Qualifizierungsphase und einem Kompetenzprofil, aus welchem die genauen Inhalte (auch in Bezug auf die Ausbildungsordnung) der TQ ersichtlich sind.
Dadurch werden die in der TQ erworbenen Kompetenzen einheitlich, transparent und eindeutig dargestellt - sowohl für Unternehmen bei der Einordnung der Fachkenntnisse von Teilnehmenden in Teilqualifizierungen als auch für Kammern bei der Zulassung zur Externenprüfung.
Berufsabschlussprüfung (Externenprüfung) nach Abschluss aller TQ
Wenn alle Einheiten eines Berufsbilds erfolgreich abgeschlossen sind, kann sich der Teilnehmende zur Abschlussprüfung des Berufs bei der zuständigen Kammer (IHK/ HWK), der sog. Externenprüfung, anmelden. Bei erfolgreichem Bestehen hat der Teilnehmende seinen Berufsabschluss erworben.
Beratung zur Fachkräftesicherung mit Teilqualifizierung